Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH Baden-Württemberg

VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2019 – 1 VB 30/19

ECLI
ECLI:DE:VERFGBW:2019:0625.1VB30.19.00
Normenkette
§ 15 Abs. 1 S. 2 StGHG BW, § 56 Abs. 1 StGHG BW

Leitsatz

Rügen gegen im Ausgangsverfahren nicht entscheidungserhebliche Erwägungen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG genügt.

Randnummer 2

Ob die Beschwerdeführerin prozessfähig ist, war nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs für die Frage, ob die Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil zuzulassen ist, nicht entscheidungserheblich. Diese Auffassung hat die Beschwerdeführerin nicht mit verfassungsrechtlich beachtlichen Erwägungen in Frage gestellt. Infolgedessen gehen die Rügen der Beschwerdeführerin, soweit sie die Annahme ihrer Prozessunfähigkeit betreffen, an dem angegriffenen Beschluss vom 5. März 2019 vorbei.

Randnummer 3

Eine zulässige (Gehörs-)Rüge erhebt die Beschwerdeführerin auch nicht im Zusammenhang mit der nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ausschließlich entscheidungserheblichen Frage, ob auf der Grundlage des Vorbringens der Beschwerdeführerin im Zulassungsverfahren die Annahme des Verwaltungsgerichts ernstlich zweifelhaft ist, dass bei einer Zulassung der Beschwerdeführerin das Wahlergebnis nicht beeinflusst worden wäre. Ein Gehörsverstoß (oder auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot) in einem Berufungszulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 und 5 VwGO lässt sich offensichtlich nicht damit begründen, dass Gründe, die nicht nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt worden waren, nicht berücksichtigt wurden.

Randnummer 4

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 15 VerfGHG BW, § 56 VerfGHG BW

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VerfGH Baden-Württemberg in 1 VB 30/19 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten