Rechtsprechung · VerfG Brandenburg
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2018 – VfGBbg 6/17
- Normenkette
- § 32 Abs. 1 VerfGG BB, § 32 Abs. 7 VerfGG BB
Tenor
Der Kostenantrag wird verworfen.
Gründe
Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
§ 32 VerfGGBbg BB
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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