Rechtsprechung · VerfG Brandenburg
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2017 – VfGBbg 33/17
- Normenkette
- § 21 S. 2 VerfGG BB, § 45 Abs. 2 VerfGG BB
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Juli 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese mit dem Schriftsatz vom 18. Juli 2017 nicht ausgeräumt worden sind. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass ein allgemeines Register hier nicht geführt wird.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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