Rechtsprechung · VerfG Brandenburg
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2012 – 28/12
- Normenkette
- § 46 VerfGG BB
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen, nicht wahrgenommen hat.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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