Rechtsprechung · VerfG Brandenburg
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2011 – 24/11
Tenor
Die „sofortige Rechtsbeschwerde“ des
Beschwerdeführers vom 27. November 2011 – hier eingegangen am
28. November 2011 - gegen den Beschluss vom 18. November 2011 wird
verworfen. Eine sofortige Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.
Gründe
xxx
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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