Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VerfG Brandenburg

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2011 – 14/11

Normenkette
§ 46 VerfGG BB

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

A.

Mit seiner am 23. April 2011 eingegangenen Verfassungsbeschwerde

wendet sich der Beschwerdeführer gegen Entscheidungen des

Landgerichts Frankfurt (Oder) in Insolvenzsachen.

B.

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2

Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) zu verwerfen,

nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. April 2011 auf

Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde

hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt hat.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil es an einer

ausreichenden Begründung fehlt. Nach § 46 VerfGGBbg ist in der

Verfassungsbeschwerde das (Landes-)Grundrecht, das verletzt sein

soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der

Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu

bezeichnen. Dazu ist die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder

wenigstens dem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen. Der

Beschwerdeführer präzisiert jedoch nicht, welche Entscheidung des

Landgerichts Frankfurt (Oder) er zur Überprüfung des

Verfassungsgerichts stellen möchte. Außerdem rügt er Grundrechte

des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als verletzt und

bezieht sich nicht auf die Verfassung des Landes Brandenburg.

Sollte er nachträglich den Beschluss vom 19. April 2011 angegriffen

haben – dessen Inhalt unbekannt ist -, wäre die

Verfassungsbeschwerde aus den vorgenannten Gründen auch insoweit

unzulässig.

C.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

§ 46 VerfGGBbg BB

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VerfG Brandenburg in 14/11 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten