Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 04.12.1984 – P.St. 999
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1984:1204.P.ST.999.0A
Leitsatz
Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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