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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 03.08.1983 – P.St. 995

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1983:0803.P.ST.995.0A
Normenkette
Art. 147 Abs. 2 Verf HE, §§ 45 StGHG

Leitsatz

1. § 48 Abs. 2 StGHG schließt als Sondervorschrift die Möglichkeit einer Grundrechtsklage sowohl gemäß § 48 Abs.1 StGHG als auch gem. § 48 Abs. 3 StGHG aus.

2. § 48 Abs. 3 StGHG meint mit der Erschöpfung des Rechtsweges das Gebrauchmachen von den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen, nicht aber von solchen, die von vornherein unzulässig sind.

Zitierte Vorschriften

§ 48 StGHG HE, § 45 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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