Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 26.03.1980 – P.St. 898
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1980:0326.P.ST.898.0A
Leitsatz
1. Für eine Grundrechtsklage gegen die Versagung des Armenrechts entfällt das Rechtsschutzinteresse, wenn das zuständige Gericht über das Armenrechtsgesuch für einen Rechtszug rechtzeitig entschieden hat und die Instanz abgeschlossen ist. 2. Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht.
Zitierte Vorschriften
Art. 129 Verf HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat StGH Hessen in P.St. 898 entschieden?“