Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 23.05.1979 – P.St. 863
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1979:0523.P.ST.863.0A
- Normenkette
- §§ 45 StGHG, § 47 VwGO
Leitsatz
1. Eine Grundrechtsverletzung im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz kann grundsätzlich selbständig mit der Grundrechtsklage gerügt werden. 2. Für die Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle) fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache entschieden ist.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 45 StGHG HE
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