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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 23.05.1979 – P.St. 863

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1979:0523.P.ST.863.0A
Normenkette
§§ 45 StGHG, § 47 VwGO

Leitsatz

1. Eine Grundrechtsverletzung im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz kann grundsätzlich selbständig mit der Grundrechtsklage gerügt werden. 2. Für die Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle) fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache entschieden ist.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 45 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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