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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 28.07.1976 – P.St. 827

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1976:0728.P.ST.827.0A
Normenkette
Art. 131 Verf HE, § 45 StGHG, § 48 StGHG

Leitsatz

1. Der Rechtsweg ist erschöpft, wenn dem Antragsteller das Armenrecht für ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten verweigert worden ist.

2. Geldansprüche können mit der Grundrechtsklage nicht geltend gemacht werden.

3. Im Grundrechtsklageverfahren kann sich der Antragsteller nicht auf außerhalb der Verfassung des Landes Hessen gewährleistete Menschenrechte berufen.

Zitierte Vorschriften

§ 45 StGHG HE, § 48 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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