Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 10.09.1975 – P.St. 788
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1975:0910.P.ST.788.0A
Leitsatz
1. Bedingte Prozeßhandlungen (hier: Rücknahme einer Grundrechtsklage). Sind unwirksam.
2. Art. 136 HV gewährt kein Grundrecht.
3. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Einstellung eines Privatklageverfahrens (nicht substantiiert; Frist versäumt; bundesrechtlich geregeltes Verfahren).
Zitierte Vorschriften
Art. 136 Verf HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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