Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Urteil vom 20.12.1971 – P.St. 608.637, P.St. 637
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1971:1220.P.ST.608.637.0A
- Normenkette
- Art. 1 Verf HE, Art. 2 Verf HE, Art. 9 Verf HE, Art. 55 Verf HE, Art. 56 Verf HE ... mehr
Leitsatz
1. Die Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm kann nur von einem unmittelbar Betroffenen und nur innerhalb eines Jahres nach ihrem Inkrafttreten erhoben werden.
2. Die Einführung der obligatorischen Förderstufe ist eine schulorganisatorische Maßnahme, durch die das Auswahlrecht der Eltern nicht in grundrechtswidriger Weise beschränkt wird.
3. Die obligatorische Förderstufe widerspricht nicht Art. 59 Abs. 2 HV, wonach der Zugang zu den weiterführenden Schulen allein von der Eignung abhängig gemacht werden darf.
4. Die abschnittsweise Einführung der obligatorischen Förderstufe verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.
Zitierte Vorschriften
Art. 59 Verf HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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