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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Urteil vom 20.12.1971 – P.St. 608.637, P.St. 637

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1971:1220.P.ST.608.637.0A
Normenkette
Art. 1 Verf HE, Art. 2 Verf HE, Art. 9 Verf HE, Art. 55 Verf HE, Art. 56 Verf HE ... mehr

Leitsatz

1. Die Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm kann nur von einem unmittelbar Betroffenen und nur innerhalb eines Jahres nach ihrem Inkrafttreten erhoben werden.

2. Die Einführung der obligatorischen Förderstufe ist eine schulorganisatorische Maßnahme, durch die das Auswahlrecht der Eltern nicht in grundrechtswidriger Weise beschränkt wird.

3. Die obligatorische Förderstufe widerspricht nicht Art. 59 Abs. 2 HV, wonach der Zugang zu den weiterführenden Schulen allein von der Eignung abhängig gemacht werden darf.

4. Die abschnittsweise Einführung der obligatorischen Förderstufe verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.

Zitierte Vorschriften

Art. 59 Verf HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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