Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 03.02.1950 – P.St. 53
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1950:0203.P.ST.53.0A
Leitsatz
Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat StGH Hessen in P.St. 53 entschieden?“