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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 06.04.1962 – P.St. 340

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1962:0406.P.ST.340.0A

Leitsatz

Wenn ein Bundesgericht die letzte Entscheidung getroffen hat, kann der Staatsgerichtshof diese nicht nachprüfen;in einem solchen Falle können auch die Entscheidungen der Instanzgerichte nicht zum Gegenstand einer Grundrechtsklage gemacht werden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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