Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 06.04.1962 – P.St. 340
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1962:0406.P.ST.340.0A
Leitsatz
Wenn ein Bundesgericht die letzte Entscheidung getroffen hat, kann der Staatsgerichtshof diese nicht nachprüfen;in einem solchen Falle können auch die Entscheidungen der Instanzgerichte nicht zum Gegenstand einer Grundrechtsklage gemacht werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat StGH Hessen in P.St. 340 entschieden?“