Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 12.10.2007 – P.St. 2179 e.A.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:2007:1012.P.ST.2179E.A.0A
- Normenkette
- § 1 NRauchSchG HE, § 2 Abs. 4 NRauchSchG HE, § 26 Abs. 3 StGHG
Leitsatz
Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) abgelehnt.
Gründe
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird gem. § 26 Abs. 3 StGHG abgelehnt.
Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, weil die Antragsteller die behaupteten wirtschaftlichen Einbußen nicht ausreichend substantiiert dargelegt haben.
Die Entscheidung ist mit der Mehrheit des § 26 Abs. 3 Satz 2 StGHG ergangen, so dass ein Widerspruch nicht zulässig ist.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Zitierte Vorschriften
§ 26 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat StGH Hessen in P.St. 2179 e.A. entschieden?“