Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 05.07.2007 – P.St. 2035
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:2007:0705.P.ST.2035.0A
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm wegen fehlender Grundrechtsbetroffenheit
Gründe
Die Annahme der Grundrechtsklage wird gemäß § 43a StGHG einstimmig abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht geltend gemacht hat, von dem angegriffenen Gesetz in eigenen Grundrechten betroffen zu sein. Sie ist daher nicht antragsbefugt.
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Zitierte Vorschriften
§ 43a StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat StGH Hessen in P.St. 2035 entschieden?“