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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 05.07.2007 – P.St. 2035

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:2007:0705.P.ST.2035.0A

Leitsatz

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm wegen fehlender Grundrechtsbetroffenheit

Gründe

Randnummer 1

Die Annahme der Grundrechtsklage wird gemäß § 43a StGHG einstimmig abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht geltend gemacht hat, von dem angegriffenen Gesetz in eigenen Grundrechten betroffen zu sein. Sie ist daher nicht antragsbefugt.

Randnummer 2

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.

Randnummer 3

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Zitierte Vorschriften

§ 43a StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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