Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 13.03.1996 – P.St. 1221 e.A.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1996:0313.P.ST.1221E.A.0A
Leitsatz
Erweist sich die in der Hauptsache erhobene Grundrechtsklage als unzulässig, besteht kein Anlaß für eine vorläufige Regelung (st.Rspr.).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat StGH Hessen in P.St. 1221 e.A. entschieden?“