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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 29.03.1995 – P.St. 1194

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1995:0329.P.ST.1194.0A

Leitsatz

Der Antragsteller muß die Tatsachen vortragen, aus denen sich der Verletzungsvorgang ergeben soll, und darlegen, daß er im Falle eines Erfolges der Grundrechtsklage einen Rechtsvorteil erlangen könnte. Für die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Frage, die auf den Rechtsfolgeausspruch der angefochtenen Entscheidung keinen Einfluß haben kann, fehlt das Rechtsschutzinteresse.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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