Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 11.05.1994 – P.St. 1179

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1994:0511.P.ST.1179.0A

Leitsatz

1. Der Staatsgerichtshof hält sich in ständiger Rechtsprechung nicht für befugt, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen. Von dieser Rechtsprechung weicht der Bayerische Verfassungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ab;der Staatsgerichtshof wäre grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Eine Vorlage kommt aber nur in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist.

2. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Fachgerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben. Sie sind dabei nicht verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich und umfassend zu erwähnen und zu bescheiden. Es berührt nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf rechtliches Gehör, wenn das Fachgericht der Rechtsauffassung des Antragstellers nicht gefolgt ist und sich mit seinem Vorbringen nicht in einer Weise auseinandergesetzt hat, die er selbst für richtig hält (vgl. P.St. 1132).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat StGH Hessen in P.St. 1179 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten