Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 13.01.1993 – P.St. 1149
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1993:0113.P.ST.1149.0A
Leitsatz
1. Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, die Geltung und Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu überprüfen (st. Rspr.). 2. Der Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen aus einem Urteil ist aussichtslos, wenn die gegen dieses Urteil gerichtete Grundrechtsklage erfolglos bleibt.
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