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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 13.01.1993 – P.St. 1149

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1993:0113.P.ST.1149.0A

Leitsatz

1. Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, die Geltung und Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu überprüfen (st. Rspr.). 2. Der Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen aus einem Urteil ist aussichtslos, wenn die gegen dieses Urteil gerichtete Grundrechtsklage erfolglos bleibt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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