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Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 25.03.1992 – P.St. 1136

StGH Wiesbaden: Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels substantiierter Darlegung der Selbstbetroffenheit durch Anzeigenserie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik im Vorfeld der Landtagswahl 1991
ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1992:0325.P.ST.1136.0A
Normenkette
§ 45 Abs. 2 StGHG HE, § 46 Abs. 1 StGHG HE, Art. 1 Verf HE, Art. 73 Abs. 2 Verf HE, Art. 75 Abs. 2 Verf HE

Leitsatz

1. Die vor der Landtagswahl 1991 veröffentlichte Anzeigenserie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik "Hessen ist sonnenaktiv" konnte zwar zugelassene Wahlbewerber in ihrem Grundrecht auf Chancengleichheit bei der Wahl verletzen (vgl StGH Wiesbaden, 1990-12-20, P.St. 1114), jedoch nicht den Antragsteller, der kein Wahlbewerber war, so daß seine Grundrechtsklage mangels Selbstbetroffenheit unzulässig ist.

2. Zur Versagung von PKH für dieses Verfahren vgl StGH Wiesbaden, 1991-12-10, P.St. 1136

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag ist unzulässig. Er entspricht nicht den Anforderungen des § 46 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (StGHG). Dies hat der Staatsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 1991 über den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das vorliegende Verfahren ausgeführt; auf die Darlegungen in diesem Beschluß wird Bezug genommen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung beruht auf § 24 StGHG.

Zitierte Vorschriften

§ 45 StGHG HE, § 46 StGHG HE, § 24 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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