Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 10.12.1991 – P.St. 1124
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1991:1210.P.ST.1124.0A
- Normenkette
- Art. 131 Abs. 1 Verf HE, Art. 131 Abs. 3 Verf HE, Art. 45 Verf HE, § 45 StGHG HE, §§ 45ff StGHG HE ... mehr
Leitsatz
1. Die Aufgaben und Befugnisse des StGH sind in Verf HE und in den Gesetzen Verf HE Art 131 Abs 1 abschließend geregelt. Der StGH ist danach nicht nach Art eines Aufsichtsorgans befugt, ein Gericht zu einer bestimmten Verfahrensweise oder Sachentscheidung zu veranlassen oder anzuweisen (hier: Antrag des Beschwerdeführers, das Amtsgericht zu "veranlassen", bestimmte Grundstücke auf ihn als Eigentümer umzuschreiben).
Zitierte Vorschriften
§ 45 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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