Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 10.12.1991 – P.St. 1124

StGH Wiesbaden: Aufgaben und Prüfungsbefugnisse des StGH, hier: Unzulässigkeit von Anträgen auf Grundbuchberichtigung und Verkehrswertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren
ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1991:1210.P.ST.1124.0A
Normenkette
Art. 131 Abs. 1 Verf HE, Art. 131 Abs. 3 Verf HE, Art. 45 Verf HE, § 45 StGHG HE, §§ 45ff StGHG HE ... mehr

Leitsatz

1. Die Aufgaben und Befugnisse des StGH sind in Verf HE und in den Gesetzen Verf HE Art 131 Abs 1 abschließend geregelt. Der StGH ist danach nicht nach Art eines Aufsichtsorgans befugt, ein Gericht zu einer bestimmten Verfahrensweise oder Sachentscheidung zu veranlassen oder anzuweisen (hier: Antrag des Beschwerdeführers, das Amtsgericht zu "veranlassen", bestimmte Grundstücke auf ihn als Eigentümer umzuschreiben).

Zitierte Vorschriften

§ 45 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat StGH Hessen in P.St. 1124 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten