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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 13.03.1991 – P.St. 1121

Verfahrenseinstellung nach Antragsrücknahme
ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1991:0313.P.ST.1121.0A
Normenkette
§ 14 StGHG HE, § 22 StGHG HE

Leitsatz

1. Nimmt der Antragsteller seinen Antrag zurück und erklärt, daß die Hauptsache nicht weiterverfolgt werden solle, ist das Verfahren einzustellen, wodurch auch die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung (vgl StGH Wiesbaden, 1991-01-16, P.St. 1119 e.V.) endet.

Zitierte Vorschriften

§ 14 StGHG HE, § 22 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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