Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Urteil vom 19.11.1990 – P.St. 1113 e.V.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1990:1119.P.ST.1113E.V.0A
- Normenkette
- § 14 StGHG HE, § 22 StGHG HE
Leitsatz
1. Kann der Antragsteller aufgrund eines nach Antragstellung eingetretenen Ereignisses (hier: endgültige Beendigung der von der Landesregierung veröffentlichten Anzeigenserie "Hessen ist sonnenaktiv") auch von seinem Standpunkt aus mit dem Eilantrag nicht mehr durchdringen, hat sich das Eilverfahren in der Hauptsache sachlich erledigt und ist auf die Erledigungserklärung des Antragstellers einzustellen, unabhängig davon, ob von seiten eines anderen Verfahrensbeteiligten der Erledigung widersprochen wurde.
3. Zur Verfahrensweise des Staatsgerichtshofs bei nur einseitigen Erledigungserklärungen und objektiver Erledigung in der Hauptsache vgl StGH Wiesbaden, 1983-12-14, P.St. 993, DÖV 1984, 729.
Zitierte Vorschriften
§ 14 StGHG HE, § 22 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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