Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 07.05.1990 – P.St. 1069
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1990:0507.P.ST.1069.0A
Leitsatz
In Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist für eine Erinnerung gegen die Festsetzung der von den Verfahrensbeteiligten zu tragenden Gebühren kein Raum. Die Gegenvorstellung kann keinen Erfolg haben, wenn keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat StGH Hessen in P.St. 1069 entschieden?“