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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 09.12.1987 – P.St. 1053

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1987:1209.P.ST.1053.0A
Normenkette
§ 48 Abs. 1 S. 3 StGHG, § 48 Abs. 2 StGHG, § 48 Abs. 3 StGHG, § 4 RSG, § 6 RSG ... mehr

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 48 Abs. 3 StGHG verfolgt den Zweck, eine Inanspruchnahme des Staatsgerichtshofs vor abschließender Entscheidung über den Streitgegenstand durch die Fachgerichte zu verhindern.

2. Die Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG, wonach der Staatsgerichtshof ohne vorherige Erschöpfung des Rechtswegs entscheiden kann, setzt voraus, daß der Rechtsweg noch nicht beschritten ist, aber noch beschritten werden kann.

3. Ist ein gerichtliches hier landwirtschaftsgerichtliches Verfahren bereits anhängig, so schließt die Sonderregelung des § 48 Abs. 2 StGHG die Möglichkeit eines Verfahrens sowohl nach § 48 Abs. 1 als auch nach § 48 Abs. 3 StGHG während der Rechtshängigkeit der Sache aus..

Zitierte Vorschriften

§ 48 StGHG HE, § 4 RSG, § 6 RSG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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