Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 14.11.1985 – P.St. 1037 e.V.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1985:1114.P.ST.1037E.V.0A
- Normenkette
- § 22 StGHG, § 48 Abs. 3 StGHG
Leitsatz
In einem Fall, in dem die Antragsteller einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof beitreten, selbst aber den Rechtsweg nicht beschritten und die Herbeiführung einer letztinstanzlichen Entscheidung i.S.v. § 48 Abs. 3 StGHG versäumt haben, besteht für eine mit dem Eilantrag verfolgte Zwischenregelung kein Grund, weil die Grundrechtsklage erfolglos bleiben müßte.
Zitierte Vorschriften
§ 48 StGHG HE, § 22 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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