Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 26.06.1985 – P.St. 1028 e.V.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1985:0626.P.ST.1028E.V.0A
Leitsatz
Bei der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides über 10,DM handelt es sich weder um einen wesentlichen Nachteil noch um drohende Gewalt, zu deren Abwendung bzw. Verhinderung der Erlaß einer e.V. geboten erscheint.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat StGH Hessen in P.St. 1028 e.V. entschieden?“