Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 11.06.1986 – P.St. 1028
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1986:0611.P.ST.1028.0A
Leitsatz
1. Eine gerichtliche Entscheidung kann trotz des Vorrangs von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung gemessen werden, wenn das Gericht sich willkürlich außerhalb der Rechtsanwendung gestellt, in Wahrheit also überhaupt kein Bundesrecht angewendet hat (vgl. P.St. 1015 und 385). 2. Eine Verweisung an das BVerfG kommt nicht in Betracht, weil eine solche Verweisung gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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