Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 27.02.1985 – P.St. 1027 e.V.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1985:0227.P.ST.1027E.V.0A
Leitsatz
Das öffentliche Interesse an der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen überwiegt diejenigen vom Antragsteller geltend gemachten Nachteile, die sich als notwendige und übliche Folgen einer Strafvollstreckung darstellen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat StGH Hessen in P.St. 1027 e.V. entschieden?“