Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 28.11.1984 – P.St. 1022 e.V.
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1984:1128.P.ST.1022E.V.0A
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorbeugend den bereits angerufenen Instanzgerichten die Rechtsanwendung vorzuschreiben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat StGH Hessen in P.St. 1022 e.V. entschieden?“