Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 28.02.1985 – P.St. 1022
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1985:0228.P.ST.1022.0A
- Normenkette
- Art. 131 Abs. 1 Verf HE, Art. 131 Abs. 3 Verf HE, § 45 Abs. 2 StGHG, § 48 Abs. 3 StGHG
Leitsatz
Betrifft die mit der Grundrechtsklage verfolgte Rüge die Verletzung von bundesrechtlich geregelten Verfahrensgrundsätzen, so zwingt das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges den Rechtsuchenden, vor Anrufung des Staatsgerichtshofs von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens hier: Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht Gebrauch zu machen (Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen ein Urteil des Hess.VGH betreffend die Aufforderung an einen dienstunfähig erkrankten Richter, sich einer neuro-psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen).
Zitierte Vorschriften
§ 45 StGHG HE, § 48 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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