Rechtsprechung · OVG Berlin-Brandenburg
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2011 – OVG 12 N 44.11
- Spruchkörper
- 12. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:OVGBEBB:2011:1201.OVG12N44.11.0A
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Februar 2011 wird auf den Antrag des Beklagten zugelassen.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist begründet. Die angegriffene Entscheidung begegnet aus den vom Beklagten dargelegten Gründen ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens folgt der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.
Zitierte Vorschriften
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