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Rechtsprechung · OVG Berlin-Brandenburg

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2026 – OVG 10 S 28/25

Spruchkörper
10. Senat
ECLI
ECLI:DE:OVGBEBB:2026:0518.OVG10S28.25.00

Tenor

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2026 wird im ersten Absatz des Tenors dahin geändert, dass vor der Formulierung "bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 14 vom 14. März 2025" die Worte "10. April 2025" durch die Worte "16. Januar 2025" ersetzt werden.

Gründe

Randnummer 1

Nach Anhörung der Beteiligten ist der Beschluss vom 23. April 2026 gemäß § 122 Abs. 1 i.V.m. § 118 Abs. 1 VwGO wegen offenbarer Unrichtigkeit infolge eines Schreibversehens in der aus dem Tenor ersichtlichen Weise zu berichtigen. Wie aus den Gründen zu I. jenes Beschlusses zu Beginn des zweiten Absatzes (BA S. 2) ohne Weiteres ersichtlich, hat die Stadtverordnetenversammlung den im Tenor zuerst bezeichneten und im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 14 vom 14. März 2025 auf S. 2 bekannt gemachten Beschluss über die erste Fassung der Veränderungssperre am 16. Januar 2025 gefasst.

Randnummer 2

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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