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Rechtsprechung · OLG Stuttgart

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2021 – 22 U 776/21

Spruchkörper
22. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGSTUT:2021:0503.22U776.21.00

Tenor

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 37.588 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist mit Schriftsatz vom 30.04.2021 zurückgenommen worden.

Zitierte Vorschriften

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