Rechtsprechung · OLG Stuttgart
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2021 – 10 U 428/20
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
Tenor
Das am 04.05.2021 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 10 U 428/20 - wird in Ziff. 1 des Tenors dahingehend
berichtigt,
dass es statt „Auf die Berufung des Klägers“ richtig lautet: „Auf die Berufung der Beklagten“.
Gründe
Randnummer 1
Die Beklagte war Berufungsklägerin. Somit liegt in Ziff. 1 des Tenors eine offenbare Unrichtigkeit vor gemäß § 319 Abs. 1 ZPO.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OLG Stuttgart in 10 U 428/20 entschieden?“