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Rechtsprechung · OLG Naumburg

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.07.2015 – 1 W 24/15

Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei Willkür oder Gehörsverletzung
Spruchkörper
1. Zivilsenat
Normenkette
§ 281 Abs 2 S 2 ZPO, § 567 ZPO, §§ 567ff ZPO

Leitsatz

Der zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefasste Beschluss ist auch bei objektiver Willkür oder der Verletzung rechtlichen Gehörs unanfechtbar (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Das verweisende Gericht hat den Fehler in einem solchen Fall selbst zu korrigieren. Außerdem entfällt die Bindung des im Verweisungsbeschluss genannten Gerichts.(Rn.4)

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 8. April 2015 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Gründe

I.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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