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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Koblenz

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2021 – 8 U 1596/20

Spruchkörper
8. Zivilsenat

Tenor

1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 11.83342 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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