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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Koblenz

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.04.2026 – 12 U 996/25

Spruchkörper
12. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGKOBL:2026:0416.12U996.25.00

Tenor

1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.

4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20.04.2026 wird aufgehoben.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

.....

Zitierte Vorschriften

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