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Rechtsprechung · OLG Jena

OLG Jena, Beschluss vom 27.02.2018 – 1 OLG 171 SsRs 15/18

Spruchkörper
1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.

Randnummer 2

Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.

Randnummer 3

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).

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