Rechtsprechung · OLG Jena
OLG Jena, Beschluss vom 27.02.2018 – 1 OLG 171 SsRs 15/18
- Spruchkörper
- 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.
Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).
Zitierte Vorschriften
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