Rechtsprechung · OLG Hamm
OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2026 – 4 VAs 205/25
- Spruchkörper
- 4.Strafsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2026:0205.4VAS205.25.00
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Kostenansatz vom 16. Januar 2026 trifft zu. Für das Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist, wenn die Rüge wie vorliegend in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen wird, eine Gebühr in Höhe von 72,00 € anzusetzen (§ 34 GNotKG, Anlage 1, KV-Nr. 19200). Dies ist vorliegend zutreffend erfolgt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet, § 81 Abs. 8 GNotKG.
Zitierte Vorschriften
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