Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Hamm

OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2024 – 3 U 119/23

Spruchkörper
3. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0715.3U119.23.00

Tenor

Das Rubrum des Urteils des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.06.2024 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass vor dem Tenor der Zusatz "für Recht erkannt:" eingefügt wird.

Gründe

Randnummer 2

Das Urteil vom 19.06.2024 ist wie geschehen von Amts wegen zu berichtigen gewesen. Diesbezüglich lag ein Fehler bei der Übertragung in das Textsystem Justiz vor, der zu dem unvollständigen und damit offenbar unrichtigen Rubrum i.S.v. § 319 Abs. 1 ZPO geführt hat. Da diese Berichtigung weder Einfluss auf die Parteien noch auf den Inhalt der Entscheidung hat, war eine Beteiligung der Prozessbeteiligten entbehrlich.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Hamm in 3 U 119/23 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten