Rechtsprechung · OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf, Verzichtsurteil vom 02.11.2023 – 2 U 68/23
- Spruchkörper
- 2. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2023:1102.2U68.23.00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Juni 2023 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (4c O 17/22) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 17. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird für die Berufung auf 300.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Ohne Gründe (§ 313b Abs. 1 ZPO).
Dr. X Dr. Y Dr. Z
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