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Rechtsprechung · OLG Dresden

OLG Dresden, Entscheidung vom 18.04.2024 – 12 U 1767/22

Gründe

Seite 1

Oberlandesgericht Dresden

Zivilsenat

Aktenzeichen: 12 U 1767/22 Landgericht Zwickau, 1 HK O 16/21

BERICHTIGUNGBESCHLUSS

In dem Rechtsstreit

A., … - Kläger, Widerbeklagter und Berufungsbeklagter -

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte …

gegen

B. GmbH, …

vertreten durch den Geschäftsführer … - Beklagte, Widerklägerin und Berufungsklägerin -

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte …

wegen Anfechtung / Nichtigkeit Gesellschafterbeschluss

hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht D., Richter am Oberlandesgericht U. und

Richterin am Oberlandesgericht B.

ohne mündliche Verhandlung am 18.04.2024

beschlossen:

Das Zweite Versäumnisurteil vom 27.03.2024 wird gemäß § 319 ZPO nach Anhörung der Parteien wegen offensichtlicher Schreibfehler dahin berichtigt, dass auf Seite 9 im ersten Absatz an zwei Stellen das Datum der mündlichen Verhandlung richtig „27.03.2024“ (statt Seite 2 „28.03.2024“) lautet.

D.

U.

B.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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