Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Celle

OLG Celle, Beschluss vom 17.08.2006 – 6 W 81/06

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig, da das Landgericht den Streitwert mit dem angefochtenen Beschluss nur vorläufig festgesetzt hat. Denn „Einwendungen gegen die Höhe (eines nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG „vorläufig“) festgesetzten Werts können nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts ... von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden“ (§ 63 Abs. 1 Satz 2 GKG). Danach ist eine Beschwerde, die sich allein gegen die vorläufige Wertfestsetzung richtet, unzulässig. Anfechtbar ist erst die endgültige Wertfestsetzung (OLG Hamm, FamRZ 2005, 1767 und Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 63 GKG Rn. 14 m. w. N.).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Celle in 6 W 81/06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten