Rechtsprechung · OLG Celle
OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2024 – 3 U 82/23
Tenor
Das Urteil des Senats vom 31. Januar 2024 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt
"das am 1. August 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover"
muss es richtig heißen:
"das am 24. August 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover"
Gründe
In dem Rechtsstreit
- pp. -
hat das Oberlandesgericht Celle - 3. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., die Richterin am Landgericht Dr. ... und die Richterin am Oberlandesgericht ... am 26. Februar 2024 beschlossen:
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen aus den Gründen des Hinweisschreibens der Berichterstatterin vom 31. Januar 2024 und nach Anhörung der Parteien gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat OLG Celle in 3 U 82/23 entschieden?“