Rechtsprechung · OLG Brandenburg
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2025 – 5 U 5/25
- Spruchkörper
- 5. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGBB:2025:0821.5U5.25.00
Tenor
Die Berufung der Berufungskläger zu 1 bis 4 gegen das am 12. Dezember 2024 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus, Az. 2 O 152/18, wird als unzulässig verworfen.
Die Berufungskläger zu 1 bis 4 haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 8.000 €
Gründe
Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 29. Juli 2024 Bezug genommen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Zitierte Vorschriften
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