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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Brandenburg

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2022 – 2 U 74/21

Spruchkörper
2. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGBB:2022:0228.2U74.21.00

Tenor

1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf einen Gebührenwert bis 13.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

Zitierte Vorschriften

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