Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Brandenburg

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2020 – 12 W 19/20

Berichtiungsbeschluss zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 17.11.2020, Az. 12 W 19/20.
Spruchkörper
12. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGBB:2020:1117.12W19.20.00

Tenor

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 12. Zivilsenat - vom 17.11.2020 wird im Tenor wie folgt berichtigt:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28. Juli 2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 2. Juli 2020, Az. 32 O 252/19, wird zurückgewiesen.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Versehentlich wurde das Datum des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts Neuruppin mit dem 28. Juli 2020 angegeben.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Brandenburg in 12 W 19/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten