Rechtsprechung · OLG Brandenburg
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2020 – 12 W 19/20
- Spruchkörper
- 12. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGBB:2020:1117.12W19.20.00
Tenor
Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 12. Zivilsenat - vom 17.11.2020 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28. Juli 2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 2. Juli 2020, Az. 32 O 252/19, wird zurückgewiesen.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Versehentlich wurde das Datum des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts Neuruppin mit dem 28. Juli 2020 angegeben.
Zitierte Vorschriften
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